Der erste Termin mit einem Welpen oder einem Kätzchen ist selten dramatisch. Er ist eine ruhige Bestandsaufnahme: Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt lernt ein gesundes Jungtier kennen, Sie werden die Fragen los, die sich zu Hause angesammelt haben, und das Tier lernt, dass in einer Praxis nichts Schlimmes passiert. Dieser letzte Punkt ist so viel wert wie die Untersuchung selbst, denn von ihm zehren alle späteren Besuche.
Buchen Sie ruhig in den ersten Tagen nach dem Einzug, bevor überhaupt etwas ist. Sagen Sie schon bei der Terminvergabe, woher das Tier kommt und welche Unterlagen es gibt; davon hängt ab, was noch fehlt. In Luxemburg hat der Zeitpunkt außerdem eine rechtliche Seite: Ein Hund muss innerhalb von vier Monaten nach der Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt gechipt und bei der Gemeinde angemeldet sein. Ein früher Termin ist da einfach praktisch.
Unterlagen, Kotprobe, Transportbox
Das meiste liegt vermutlich noch in der Mappe vom Züchter oder Tierheim:
- alle übergebenen Unterlagen: Geburtsdatum, Chipnummer, Nachweise über Impfungen, Entwurmungen und Behandlungen
- den EU-Heimtierausweis, falls schon einer existiert
- beim Hund die Papiere der Haftpflichtversicherung; sie ist in Luxemburg Pflicht und muss von einem hier zugelassenen Versicherer stammen
- eine Kotprobe, falls die Praxis bei der Buchung darum gebeten hat
- für die Katze eine Transportbox, für den Welpen ein gut sitzendes Geschirr oder Halsband und eine kurze Leine
- einen Zettel: was das Tier frisst und wie viel, was Ihnen zu Hause aufgefallen ist, was Sie fragen möchten
Sagen Sie auch, in welcher Sprache Sie sich am wohlsten fühlen. Die meisten Praxen im Land arbeiten ohnehin mehrsprachig.
Was in der Sprechstunde passiert
Zuerst wird gewogen; dieses erste Gewicht bleibt der Bezugspunkt für alle weiteren Besuche. Dann folgt die Untersuchung von der Nase bis zur Rute: Augen, Ohren, Zähne und Gebissstellung, Herz und Lunge, Bauch, Haut und Fell, Gelenke und Gangbild, der Nabel, beim Rüden auch die Frage, ob beide Hoden abgestiegen sind. Der Chip wird gelesen oder gesetzt, und die Praxis stellt den EU-Heimtierausweis aus, in dem Chipnummer und Tollwutimpfung eingetragen werden. Die Tollwutimpfung ist ab zwölf Wochen Pflicht und lässt sich mit allem Übrigen zusammen planen.
Der Rest ist Gespräch, und das ist keine verlorene Zeit. Klären Sie den Impf- und Entwurmungsplan der nächsten Monate und wann Sie wiederkommen sollen. Fragen Sie, wie viel Futter gerade sinnvoll ist und wann sich das ändert, welches Gewicht das Tier ansteuern soll, was bei dieser Rasse oder diesem Typ zu erwarten ist. Auch Stubenreinheit oder Katzentoilette, die Sozialisierung und der spätere Zeitpunkt einer Kastration gehören in dieses Gespräch. Und fragen Sie, wie die Praxis außerhalb der Sprechzeiten erreichbar ist. Diese Antwort will man haben, bevor man sie braucht.
Chip, Anmeldung, Versicherung
Beim Hund verlangt Luxemburg zwei Dinge innerhalb von vier Monaten nach der Geburt: den Chip, gesetzt in der Praxis, und die Anmeldung bei der Gemeinde, bei der Sie den Nachweis der Haftpflichtversicherung vorlegen. Wie der Gang zum Schalter genau abläuft, regelt jede Gemeinde selbst; fragen Sie bei Ihrer nach.
Für Katzen gilt nach dem Gesetz vom 27. Juni 2018: Sie müssen identifiziert und registriert sein, und Katzen mit Freigang müssen kastriert oder sterilisiert sein. Ausgenommen sind nur Bauernhofkatzen. Auch die reine Wohnungskatze ist also betroffen, jedenfalls beim Chip.
Ein Sonderfall sind die Hunde aus dem Gesetz vom 9. Mai 2008: Staffordshire Bullterrier, Mastiff, American Staffordshire Terrier und Tosa, dazu morphologisch vergleichbare Hunde ohne anerkannten Stammbaum. Hier kommt der Hondsführerschäin hinzu. Wer nicht sicher ist, ob der eigene Hund darunter fällt, fragt besser früh in der Praxis und bei der Gemeinde nach.
Den Heimtierausweis legen Sie am besten dorthin, wo Sie ihn sofort finden. In der Großregion ist ein Nachmittag jenseits der Grenze schnell passiert, und der Ausweis reist mit dem Tier.
Ruhig hin, ruhig wieder heim
Für die Katze beginnt der Termin bei der Transportbox. Stellen Sie sie Tage vorher offen ins Zimmer, mit einer vertrauten Decke darin, und füttern Sie die Katze dort; eine Box, die nur vor Autofahrten auftaucht, wird zum Warnsignal. Sichern Sie die Box im Auto und machen Sie vorher ein, zwei kurze Fahrten, die angenehm enden. Im Wartezimmer bleibt die Katze in der Box, nicht auf dem Boden, gern mit einem Handtuch darüber.
Mit dem Welpen üben Sie zu Hause in sehr kurzen Einheiten: Pfoten anfassen, Ohren ansehen, kurz ins Maul schauen, danach etwas Gutes. Fragen Sie nach einer ruhigeren Terminzeit, kommen Sie etwas früher und lassen Sie das Tier von selbst aus der Box kommen. Sprechen Sie dabei normal und leise; langes, hohes Trösten bestätigt dem Tier eher, dass etwas nicht stimmt.
Warten dürfen Sie allerdings nicht immer. Bei Verdacht auf Vergiftung, bei erschwerter Atmung, bei hartem, aufgetriebenem Bauch mit erfolglosem Würgen, bei Verdacht auf Hitzschlag, bei Problemen während einer Geburt, bei jeder Augenverletzung und wenn ein Kater drückt, ohne Urin abzusetzen, wenden Sie sich sofort an eine Praxis oder an den Bereitschaftsdienst, nicht an den nächsten freien Termin. Der Bereitschaftsdienst für Kleintiere läuft von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr am nächsten Morgen; die Listen der diensthabenden Praxen veröffentlicht das Collège Vétérinaire. Die allgemeine Notrufnummer ist die 112.
Häufige Fragen
Wann sollte ein Welpe oder Kätzchen zum ersten Mal in die Praxis?
Viele buchen in den ersten Tagen nach dem Einzug, noch bevor etwas ist. Welcher Zeitpunkt zu Alter und Vorgeschichte des Tieres passt, sagt Ihnen die Praxis. Unabhängig davon muss ein Hund in Luxemburg innerhalb von vier Monaten nach der Geburt gechipt und bei der Gemeinde angemeldet sein.
Was brauche ich für die Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde?
Der Hund muss von einer Tierärztin oder einem Tierarzt gechipt sein, und bei der Anmeldung legen Sie den Nachweis einer Haftpflichtversicherung eines in Luxemburg zugelassenen Versicherers vor. Die Praxis stellt den EU-Heimtierausweis mit Chipnummer und Tollwutimpfung aus. Die genauen Schritte erfragen Sie bei Ihrer Gemeinde.
Braucht auch eine reine Wohnungskatze einen Chip?
Ja. Nach dem Gesetz vom 27. Juni 2018 müssen Katzen identifiziert und registriert sein. Die Kastrations- beziehungsweise Sterilisationspflicht betrifft Katzen mit Freigang; Bauernhofkatzen sind ausgenommen.
Wen erreiche ich nachts oder am Wochenende?
Die diensthabenden Praxen leisten einen 24-Stunden-Dienst, der um 08:00 Uhr beginnt und um 08:00 Uhr am nächsten Morgen endet. Um den diensthabenden Tierarzt zu erreichen, können Sie die 112 anrufen oder Post Infotel unter 26 77 12 34; die Bereitschaftsliste veröffentlichen das Collège Vétérinaire und amvl.lu unter GARDES. Unsere eigene Notfallseite listet die diensthabenden Praxen mit ihren Rufnummern. Rufen Sie an, bevor Sie losfahren: der diensthabende Tierarzt ist womöglich nicht in der Praxis und muss selbst erst hinfahren.