Ein Hund bringt in Luxemburg eine überschaubare Liste an Pflichten mit, und fast alle hängen an derselben Frist: den ersten vier Lebensmonaten. Kompliziert ist nichts davon. Wer die Schritte in einer sinnvollen Reihenfolge erledigt, spart sich den zweiten Weg in die Praxis und die zweite Wartenummer bei der Gemeinde.
Das verlangt das Gesetz:
- Mikrochip, gesetzt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt, innerhalb von vier Monaten nach der Geburt.
- Anmeldung bei Ihrer Gemeinde, ebenfalls innerhalb von vier Monaten.
- Tollwutimpfung, vorgeschrieben ab einem Alter von zwölf Wochen.
- Haftpflichtversicherung bei einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer; bringen Sie den Nachweis zur Anmeldung am besten mit.
- EU-Heimtierausweis, ausgestellt in der Praxis, mit Chipnummer und Tollwutimpfung darin.
Die ersten vier Monate der Reihe nach
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Am einfachsten beginnen Sie, bevor der Hund überhaupt einzieht. Fragen Sie dort, wo er herkommt, was schon erledigt ist: ob ein Chip sitzt und welche Impfungen dokumentiert sind. Existiert bereits ein EU-Heimtierausweis, gehört er zu den Papieren, die Sie auf jeden Fall mitnehmen. Auch die Versicherung regelt sich in dieser Phase leichter als später, wenn der junge Hund die Nächte kurz macht; den Nachweis brauchen Sie ohnehin.
Kurz nach dem Einzug folgt der erste Termin in der Praxis. Dort wird der Chip gesetzt, falls er noch fehlt, und der Heimtierausweis angelegt. Das Team bespricht mit Ihnen auch, wann welche Impfung ansteht. Da der Chip von der Tierärztin oder dem Tierarzt gesetzt wird, ist dieser Termin der Anker für alles Weitere.
Ab zwölf Wochen ist die Tollwutimpfung vorgeschrieben. Sie wandert zusammen mit der Chipnummer in den Ausweis, und genau diesen Eintrag will später die Gemeinde sehen, ebenso eine Tierpension vor dem Urlaub.
Bleibt die Anmeldung bei Ihrer Gemeindeverwaltung, und zwar bevor die vier Monate um sind. Mitzubringen sind der Heimtierausweis und der Nachweis der Haftpflichtversicherung. Manche Gemeinden arbeiten mit eigenen Formularen oder festen Schalterzeiten; ein kurzer Anruf vorab erspart Ihnen einen vergeblichen Weg. Er lohnt sich auch, wenn ein erwachsener Hund bei Ihnen eingezogen ist, denn wie Sie dann vorgehen, erklärt man Ihnen bei der Gemeinde am schnellsten.
Haftpflicht und Heimtierausweis im Alltag
Ein Hund, der auf die Straße läuft oder beim Spielen jemanden umwirft, kann Schäden verursachen, die schnell teuer werden. Deshalb schreibt Luxemburg die zivilrechtliche Haftpflichtversicherung vor, abgeschlossen bei einem hier zugelassenen Versicherer. Haben Sie bereits eine private Haftpflicht, fragen Sie Ihren Versicherer, ob der Hund eingeschlossen ist und ob der Vertrag die luxemburgische Anforderung erfüllt; eine schriftliche Bestätigung erspart Diskussionen am Schalter.
Der Heimtierausweis wiederum ist mehr als eine Formalie für die Schublade. In der Großregion ist die Grenze oft nur ein Feldweg, und der Sonntagsspaziergang endet manchmal in Frankreich, ohne dass es jemand geplant hätte. Der Ausweis belegt die Identität Ihres Hundes und seine Tollwutimpfung. Bewahren Sie ihn dort auf, wo Sie ihn ohne Suchen finden, und fotografieren Sie die wichtigen Seiten zur Sicherheit.
Wenn Ihr Hund auf der Liste von 2008 steht
Das Gesetz vom 9. Mai 2008 über Hunde sieht für bestimmte Tiere zusätzliche Schritte vor: Staffordshire Bull Terrier, Mastiff, American Staffordshire Terrier und Tosa, dazu Hunde ohne anerkannten Stammbaum, die diesen Rassen morphologisch vergleichbar sind. Für sie gelten zusätzliche Auflagen, unter anderem der sogenannte Hondsführerschäin für die haltende Person; die Details erklärt Ihnen die Gemeinde. Weil das Aussehen den Ausschlag geben kann und nicht die Bezeichnung im Inserat, klären Sie im Zweifel vor der Anschaffung, ob Ihr Hund darunterfällt.
Wenn auch eine Katze im Haushalt lebt
Für Katzen gilt das Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018: Sie müssen gechipt, also elektronisch gekennzeichnet, und registriert sein. Katzen mit Freigang müssen kastriert beziehungsweise sterilisiert werden; Bauernhofkatzen sind davon ausgenommen. Für alles, was über diese Regeln hinausgeht, sind Ihre Gemeinde oder Ihre Praxis die richtigen Ansprechpartner.
Ein letzter Handgriff für den Familienordner: Der Kleintier-Notdienst läuft von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr am Folgetag, und welche Praxis Dienst hat, steht auf der Bereitschaftsliste des Collège Vétérinaire.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meinen Hund bei der Gemeinde anmelden?
Die Anmeldung bei der Gemeinde erfolgt innerhalb von vier Monaten nach der Geburt; im selben Zeitraum muss der Chip von einer Tierärztin oder einem Tierarzt gesetzt sein. Bringen Sie den EU-Heimtierausweis und den Nachweis der Haftpflichtversicherung mit. Ist Ihr Hund älter zu Ihnen gekommen, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem Vorgehen.
Ist die Tollwutimpfung in Luxemburg Pflicht?
Ja. Sie ist in Luxemburg vorgeschrieben und gilt ab einem Alter von zwölf Wochen. Die Tierärztin oder der Tierarzt trägt sie zusammen mit der Chipnummer in den EU-Heimtierausweis ein.
Brauche ich wirklich eine Haftpflichtversicherung für den Hund?
Ja, eine zivilrechtliche Haftpflichtversicherung bei einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer ist verpflichtend; bringen Sie den Nachweis zur Anmeldung am besten mit. Ob Ihre bestehende Privathaftpflicht den Hund einschließt und die luxemburgische Anforderung erfüllt, klären Sie direkt mit Ihrem Versicherer, am besten mit schriftlicher Bestätigung.
Was gilt für Hunde auf der Liste des Gesetzes von 2008?
Für Staffordshire Bull Terrier, Mastiff, American Staffordshire Terrier und Tosa sowie für morphologisch vergleichbare Hunde ohne anerkannten Stammbaum gelten zusätzliche Auflagen, unter anderem der Hondsführerschäin für die haltende Person; die Details erklärt Ihnen die Gemeinde. Klären Sie im Zweifel vor der Anschaffung, ob Ihr Hund betroffen ist.
Wen erreiche ich nachts oder am Wochenende?
Die diensthabenden Praxen leisten einen 24-Stunden-Dienst, der um 08:00 Uhr beginnt und um 08:00 Uhr am nächsten Morgen endet. Um den diensthabenden Tierarzt zu erreichen, können Sie die 112 anrufen oder Post Infotel unter 26 77 12 34; die Bereitschaftsliste veröffentlichen das Collège Vétérinaire und amvl.lu unter GARDES. Unsere eigene Notfallseite listet die diensthabenden Praxen mit ihren Rufnummern. Rufen Sie an, bevor Sie losfahren: der diensthabende Tierarzt ist womöglich nicht in der Praxis und muss selbst erst hinfahren.
