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Ratgeber

Impfungen bei Hund und Katze: Grundlagen für Luxemburg

5 Min. Lesezeit

Vorgeschrieben ist in Luxemburg eine einzige Impfung: die Tollwutimpfung, ab einem Alter von zwölf Wochen. Alles Weitere ist ein Abwägen, das die Praxis mit Ihnen trifft, und wie oft aufgefrischt wird, hängt vom Impfstoff und vom Tier ab. Der Termin selbst besteht überwiegend aus der Untersuchung; die Spritze ist der kürzeste Teil.

Wie eine Impfung schützt und warum der Schutz nachlässt

Bei einer Impfung bekommt das Immunsystem eine sichere Vorschau auf etwas, dem das Tier später begegnen könnte. Der Körper legt eine Erinnerung an, und kommt es tatsächlich zum Kontakt, reagiert er schneller und gezielter. Dieser Schutz ist echt, aber er ist keine Garantie, und er hält nicht bei jedem Tier gleich lange. Impfen verschiebt die Wahrscheinlichkeiten zugunsten Ihres Tieres, es schaltet das Risiko nicht ab.

Genau deshalb gibt es Auffrischungen. Das Immungedächtnis verblasst mit der Zeit, je nach Tier, Alter, Gesundheit und Art der Impfung unterschiedlich schnell. Eine Auffrischung holt die Erinnerung zurück, bevor sie zu weit weg ist.

Zwei Dinge überraschen viele Halterinnen und Halter. Junge Tiere brauchen in den ersten Monaten meist mehrere Termine, weil der Schutz vom Muttertier allmählich nachlässt und eine sehr frühe Impfung zugleich abschwächen kann; die Grundimmunisierung wird deshalb über mehrere Besuche aufgebaut. Und nicht alles läuft im selben Takt: Verschiedene Impfungen halten unterschiedlich lange, ein aktueller Plan heißt selten „alles, jedes Jahr“. Ihre Praxis führt Buch darüber, was wann fällig ist. Ist eine Auffrischung überfällig, ist das ein Anlass zum Gespräch und kein Grund für ein schlechtes Gewissen. Nehmen Sie den Ausweis mit und fragen Sie, wie Sie wieder in den Rhythmus kommen.

Was das Gesetz in Luxemburg verlangt

Bei Hunden ist eine Impfung keine Ermessensfrage: Die Tollwutimpfung ist in Luxemburg ab der zwölften Lebenswoche vorgeschrieben. Sie gehört zu einem kleinen Bündel von Pflichten, die in den ersten Monaten zusammenkommen:

  • Das Chippen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt innerhalb von vier Monaten nach der Geburt.
  • Die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde, ebenfalls innerhalb von vier Monaten.
  • Eine Haftpflichtversicherung bei einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer; der Nachweis wird bei der Anmeldung verlangt.
  • Der EU-Heimtierausweis, den die Praxis ausstellt. Darin stehen die Chipnummer und die Tollwutimpfung.

In der Großregion ist dieser Ausweis ein Alltagsdokument und kein Urlaubspapier. Ein Wochenende in Deutschland, Belgien oder Frankreich gehört hier zum normalen Leben.

Für manche Hunde kommen zusätzliche Formalitäten dazu. Das Gesetz vom 9. Mai 2008 führt Staffordshire Bull Terrier, Mastiff, American Staffordshire Terrier und Tosa als potenziell gefährlich, ebenso Hunde ohne anerkannte Abstammung, die diesen Rassen morphologisch vergleichbar sind. Dazu kommen zusätzliche Pflichten, darunter der „Hondsführerschäin“. Ob das Ihren Hund betrifft, klären Sie am besten mit Ihrer Gemeinde.

Auch für Katzen gibt es Regeln: Das Gesetz vom 27. Juni 2018 verlangt, dass sie gekennzeichnet und registriert werden, und Katzen mit Freigang müssen kastriert sein; Bauernhofkatzen sind ausgenommen. Welche Impfungen zu einer bestimmten Katze passen, ist dagegen keine gesetzliche Frage, sondern eine tierärztliche Einschätzung.

Der Termin: mehr Untersuchung als Spritze

Die Spritze selbst dauert Sekunden. Der größere Teil des Termins ist die Untersuchung, denn ein Tier, dem es nicht gut geht, wird nicht geimpft. Ihre Praxis fragt nach den letzten Tagen, nach Appetit, Energie, Trinken und Verdauung, wiegt das Tier, misst die Temperatur und schaut sich Augen, Ohren, Maul, Haut, Lymphknoten, Herz und Lunge an. Sagen Sie es, wenn Ihr Tier zuletzt auffällig war oder auf eine frühere Impfung reagiert hat; einen Termin um ein bis zwei Wochen zu verschieben ist eine vernünftige Entscheidung.

Dazu gehört ein Gespräch darüber, wie das Tier lebt, und das ist kein Small Talk. Jenseits der gesetzlichen Pflicht ist Impfen ein Abwägen, kein Katalog: Wohnungshaltung oder Freigang, Hundewiese, Pension oder Ausstellungen, Wald und stehendes Wasser, Fahrten über die Grenze, Alter, Trächtigkeit, Vorerkrankungen und die Frage, wie frühere Impfungen vertragen wurden. Zwei gleich alte Hunde derselben Rasse können sinnvollerweise unterschiedliche Pläne haben. Die ehrliche Beschreibung einer Katze, die „nur auf den Balkon geht, aber der Balkon liegt im Erdgeschoss“, verändert die Empfehlung. Das gilt auch für den Plan, den Hund im August zwei Wochen in eine Pension zu geben, denn solche Buchungen haben oft eigene Anforderungen.

Danach tut den meisten Tieren ein ruhiger Tag gut. Etwas Müdigkeit, weniger Appetit oder eine empfindliche Einstichstelle können vorkommen und legen sich meist innerhalb von ein bis zwei Tagen. Anders sieht es aus bei Atemnot, geschwollenem Gesicht, Quaddeln, wiederholtem Erbrechen, Zusammenbruch oder plötzlicher Schwäche: Dann warten Sie nicht auf den nächsten Termin, sondern rufen sofort eine Praxis oder den Bereitschaftsdienst an. Der Notdienst für Kleintiere läuft in Luxemburg von 08:00 bis 08:00 Uhr am nächsten Morgen; die Bereitschaftslisten veröffentlichen das Collège Vétérinaire, die LAK unter „GARDE“ und die AMVL. Die allgemeine Notrufnummer ist 112.

Ausweis, Chipnummer und Ihre Fragen

  • Heimtierausweis oder Impfpass, dazu die Chipnummer, falls Sie sie separat aufbewahren.
  • Das Datum der letzten Impfung.
  • Für Katzen eine sichere Transportbox, für Hunde die Leine.
  • Ihre Fragen, aufgeschrieben. Im Sprechzimmer sind sie sonst weg.

Bewahren Sie den Ausweis bei Ihren übrigen Dokumenten auf und nehmen Sie ihn mit, wenn Sie über die Grenze fahren. In der Tierpension und in jeder Praxis, die Ihr Tier zum ersten Mal sieht, werden Sie danach gefragt; was Ihre Gemeinde bei der Anmeldung sehen will, klären Sie am besten vorher direkt dort.

Häufige Fragen

Ist die Tollwutimpfung für meinen Hund in Luxemburg Pflicht?

Ja, sie ist ab der zwölften Lebenswoche vorgeschrieben. Dazu kommen das Chippen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt innerhalb von vier Monaten nach der Geburt, die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde innerhalb von vier Monaten und eine Haftpflichtversicherung bei einem in Luxemburg zugelassenen Versicherer, deren Nachweis bei der Anmeldung verlangt wird. Den EU-Heimtierausweis mit Chipnummer und Tollwutimpfung stellt die Praxis aus.

Warum braucht mein Tier überhaupt Auffrischungen?

Weil das Immungedächtnis mit der Zeit nachlässt, je nach Impfung und Tier unterschiedlich schnell. Eine Auffrischung holt die Erinnerung rechtzeitig zurück. Nicht alles ist jedes Jahr fällig; Ihre Praxis führt Buch darüber, was wann ansteht. Ist etwas überfällig, nehmen Sie den Ausweis mit und lassen Sie sich beraten.

Mein Tier wirkt nach der Impfung müde. Ist das normal?

Etwas Müdigkeit, weniger Appetit oder eine empfindliche Einstichstelle können vorkommen und legen sich meist innerhalb von ein bis zwei Tagen. Bei Atemnot, geschwollenem Gesicht, wiederholtem Erbrechen, Zusammenbruch oder plötzlicher Schwäche rufen Sie sofort eine Praxis oder den Bereitschaftsdienst an. Der Kleintiernotdienst läuft von 08:00 bis 08:00 Uhr am nächsten Morgen, die allgemeine Notrufnummer ist 112.

Gelten für Katzen dieselben Regeln wie für Hunde?

Das Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018 verlangt für Katzen die elektronische Kennzeichnung und die Registrierung; Katzen mit Freigang müssen kastriert sein, Bauernhofkatzen sind ausgenommen. Welche Impfungen sinnvoll sind, richtet sich nach der Lebensweise und wird tierärztlich eingeschätzt. Details zur Anmeldung klären Sie mit Ihrer Gemeinde.

Wen erreiche ich nachts oder am Wochenende?

Die diensthabenden Praxen leisten einen 24-Stunden-Dienst, der um 08:00 Uhr beginnt und um 08:00 Uhr am nächsten Morgen endet. Um den diensthabenden Tierarzt zu erreichen, können Sie die 112 anrufen oder Post Infotel unter 26 77 12 34; die Bereitschaftsliste veröffentlichen das Collège Vétérinaire und amvl.lu unter GARDES. Unsere eigene Notfallseite listet die diensthabenden Praxen mit ihren Rufnummern. Rufen Sie an, bevor Sie losfahren: der diensthabende Tierarzt ist womöglich nicht in der Praxis und muss selbst erst hinfahren.