Sie haben vormittags Zeit, Sie mögen Hunde, und jemand hat Ihnen angeboten, dafür zu bezahlen. Das ist nicht eine Frage, sondern vier: ob Sie das dürfen, ob Sie eine Genehmigung brauchen, ob Sie es versteuern müssen und ob Sie versichert sind, wenn etwas passiert. Die vier Antworten kommen von vier verschiedenen Verwaltungen, und eine davon zu kennen sagt nichts über die anderen drei. Diese Seite sortiert sie. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Gelegentlich oder regelmäßig
Die erste Frage ist nicht, wie viel Sie verdienen, sondern wie oft Sie es tun. Das luxemburgische Recht knüpft die Niederlassungsgenehmigung an eine wirtschaftliche Tätigkeit, die gewohnheitsmäßig ausgeübt wird. Wer im Sommer einmal die Katze der Nachbarn füttert, betreibt kein Gewerbe. Wer feste Kunden hat, Preise nennt und dafür sichtbar wirbt, tut es: auch nebenbei, auch neben dem Studium, auch wenn am Jahresende wenig übrig bleibt.
Zuständig ist das Wirtschaftsministerium. Verlangt werden die berufliche Zuverlässigkeit und, wo das Gesetz sie vorschreibt, ein Qualifikationsnachweis; die Kanzleigebühr beträgt 50 Euro. Ob für Ihre Tätigkeit ein Nachweis verlangt wird, sagt Ihnen das Ministerium. Fragen Sie das, bevor Sie den Antrag ausfüllen.
Der Maßstab ist nicht der Umsatz
„Gewohnheitsmäßig“ ist keine Zahl. Es gibt keine Euro-Grenze, unterhalb derer die Genehmigungspflicht entfällt. Wer regelmäßig, planvoll und gegen Bezahlung arbeitet, fällt darunter.
Was das Tierschutzgesetz verlangt
Das Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018 unterwirft in Artikel 6 Absatz 1 Zirkusse, Tierausstellungen und Tiermärkte einer Meldepflicht. Absatz 2 zählt auf, wofür darüber hinaus eine Ministergenehmigung nötig ist:
- jede Tätigkeit zur Vermarktung von Tieren, ausgenommen Tiermärkte und die landwirtschaftliche Tätigkeit
- eine Katzenzucht
- eine Hundezucht
- ein gewerblicher Tierbetrieb, ausgenommen der landwirtschaftliche Betrieb
- ein Tiergarten oder zoologischer Garten
- eine Tierpension
- ein Tierheim
- der Einsatz von Tieren für Filmaufnahmen oder ähnliche Zwecke
Diese Aufzählung nennt weder das Gassigehen noch die Betreuung beim Halter zu Hause, weder Hundeschulen noch Hundesalons. Wer Hunde ausführt oder eine Katze in ihrer gewohnten Wohnung versorgt, findet seine Tätigkeit dort also nicht wieder.
Die Grenze verläuft an der Übernachtung
Sobald Tiere bei Ihnen bleiben, sind Sie näher an einer Pension als an einer Betreuung, und das Gesetz definiert den Begriff nicht selbst. Ein Antragsformular für die Pensionsgenehmigung gibt es. Fragen Sie bei der zuständigen Verwaltung nach, bevor Sie das erste Tier aufnehmen, nicht danach.
Davon unabhängig gilt Artikel 4 für jede Person, die ein Tier hält, hütet oder betreut: passendes Futter und Wasser, artgerechte Unterbringung, Behandlung im Krankheitsfall, keine Handlung, die dem Tier ohne Grund Leiden zufügt. Diese Pflichten gehen für die Dauer der Betreuung auf Sie über, bezahlt oder unbezahlt, angemeldet oder nicht.
Geld: Steuer, Sozialversicherung, Mehrwertsteuer
Einkünfte aus gelegentlichen Leistungen gehören im luxemburgischen Einkommensteuerrecht zu den sonstigen Einkünften und bleiben steuerfrei, solange sie im Kalenderjahr netto unter 500 Euro bleiben. Das ist die Regel für die Nachbarschaftshilfe gegen ein Trinkgeld.
Sie ist aber an dasselbe Wort geknüpft wie die Genehmigung: gelegentlich. Sobald die Tätigkeit regelmäßig wird, ist sie keine gelegentliche Leistung mehr, sondern eine gewerbliche mit eigener Gewinnermittlung, und dann greift die 500-Euro-Regel nicht, egal wie klein der Betrag ist. Die Grenze schützt den Gefallen, nicht das kleine Geschäft.
Notieren Sie ab dem ersten Auftrag
Datum, Kunde, Leistung, Betrag; zwei Zeilen pro Auftrag genügen. Wer erst anfängt zu zählen, wenn die Grenze in Sicht ist, kann hinterher nicht mehr zeigen, wann sie erreicht wurde.
Wer selbstständig arbeitet, meldet sich beim Centre commun de la sécurité sociale an. Liegt das Berufseinkommen im Jahr nicht über einem Drittel des sozialen Mindestlohns, ist eine Befreiung wegen geringfügigen Einkommens möglich. Sie gilt nicht von selbst: Sie müssen sie beantragen.
Befreit heißt nicht versichert
Wer von einem Beitrag befreit ist, ist gegen dieses Risiko nicht gedeckt, auch nicht gegen Unfall. Ein Hund, der Sie an einer Bordsteinkante mitreißt, ist dann ein Unfall, für den niemand aufkommt. Für Gebietsansässige ist eine freiwillige Anmeldung möglich.
Bleibt die Mehrwertsteuer. Für sie gibt es eine Kleinunternehmerregelung: Übersteigt der Jahresumsatz ohne Steuer 50.000 Euro nicht, greift die Befreiung und es ist keine Mehrwertsteuererklärung abzugeben. Den Umsatz des Vorjahres müssen Sie der Verwaltung trotzdem mitteilen.
Haftung
Sie haben ein fremdes Tier in Obhut. Wenn es sich verletzt, wegläuft, einen Unfall auslöst oder jemanden beißt, ist das zuerst Ihre Sache. Ob Ihre private Haftpflichtversicherung eine Tätigkeit gegen Bezahlung mitdeckt, steht in Ihrer Police und nicht im Gesetz. Rufen Sie Ihre Versicherung an und lassen Sie sich schriftlich geben, was gilt, bevor Sie den ersten Schlüssel entgegennehmen.
Klären Sie außerdem drei Dinge mit den Haltern vorab, weil im Ernstfall keine Zeit dafür ist: welche Praxis das Tier kennt, bis zu welchem Betrag Sie ohne Rückfrage behandeln lassen dürfen, und wie Sie nachts jemanden erreichen. Der Kleintier-Notdienst läuft von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr am Folgetag; welche Praxis Dienst hat, veröffentlicht das Collège Vétérinaire.
Die Reihenfolge, und wo die verbindliche Antwort steht
- Entscheiden Sie ehrlich, ob es gelegentlich bleibt oder regelmäßig wird.
- Wird es regelmäßig: Niederlassungsgenehmigung beim Wirtschaftsministerium beantragen.
- Sollen Tiere bei Ihnen übernachten: vorher die tierschutzrechtliche Genehmigung klären.
- Melden Sie die selbstständige Tätigkeit beim CCSS an oder beantragen Sie die Befreiung.
- Führen Sie ab dem ersten Auftrag eine einfache Einnahmenliste.
- Lassen Sie sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.
- Erst dann Kunden suchen.
Diese Seite ordnet die Fragen. Entschieden werden sie an fünf verschiedenen Stellen:
- Wirtschaftsministerium: die Niederlassungsgenehmigung
- die für den Tierschutz zuständige Verwaltung: Pension, Zucht, Tierheim
- Administration des contributions directes: die Einkommensteuer
- Centre commun de la sécurité sociale: Anmeldung und Befreiung
- Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA: die Mehrwertsteuer
Fragen Sie dort nach, bevor Sie anfangen, nicht erst, wenn schon Geld geflossen ist.
Häufige Fragen
Ich bin Studentin und gehe zweimal die Woche mit einem Hund. Brauche ich eine Genehmigung?
Das Gassigehen steht nicht in der Aufzählung von Artikel 6 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes. Die eigentliche Frage ist die andere: Ob Sie eine Niederlassungsgenehmigung brauchen, hängt davon ab, ob die Tätigkeit gewohnheitsmäßig ausgeübt wird. Zweimal die Woche über Monate, mit festen Kunden und gegen Bezahlung, ist regelmäßig. Fragen Sie beim Wirtschaftsministerium nach, bevor Sie anfangen.
Bis 500 Euro ist alles steuerfrei, stimmt das?
Nur für gelegentliche Leistungen. Bleiben sie im Kalenderjahr netto unter 500 Euro, sind sie steuerfrei. Wird die Tätigkeit regelmäßig, ist sie keine gelegentliche Leistung mehr, sondern eine gewerbliche, und dann gilt die Grenze nicht, auch nicht für kleine Beträge. Die 500 Euro schützen den Gefallen, nicht das nebenberufliche Geschäft.
Darf ich Hunde bei mir zu Hause übernachten lassen?
Sobald Tiere bei Ihnen bleiben, bewegen Sie sich auf eine Tierpension zu, und dafür verlangt Artikel 6 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes von 2018 eine Ministergenehmigung. Das Gesetz definiert den Begriff nicht selbst, deshalb ist die einzige verlässliche Auskunft die der zuständigen Verwaltung. Holen Sie sie ein, bevor das erste Tier bei Ihnen schläft.
Muss ich mich bei der Sozialversicherung anmelden, wenn ich nur wenig verdiene?
Selbstständige melden sich grundsätzlich beim CCSS an. Liegt das Jahreseinkommen nicht über einem Drittel des sozialen Mindestlohns, können Sie eine Befreiung wegen geringfügigen Einkommens beantragen; sie gilt nicht automatisch. Rechnen Sie dabei mit, was die Befreiung kostet: Gegen ein Risiko, für das Sie keinen Beitrag zahlen, sind Sie auch nicht versichert.
Wen erreiche ich nachts oder am Wochenende?
Die diensthabenden Praxen leisten einen 24-Stunden-Dienst, der um 08:00 Uhr beginnt und um 08:00 Uhr am nächsten Morgen endet. Um den diensthabenden Tierarzt zu erreichen, können Sie die 112 anrufen oder Post Infotel unter 26 77 12 34; die Bereitschaftsliste veröffentlichen das Collège Vétérinaire und amvl.lu unter GARDES. Unsere eigene Notfallseite listet die diensthabenden Praxen mit ihren Rufnummern. Rufen Sie an, bevor Sie losfahren: der diensthabende Tierarzt ist womöglich nicht in der Praxis und muss selbst erst hinfahren.
